Die Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind zentrale gesellschaftliche Ziele. Um diese weiter voranzutreiben, tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses Gesetz setzt die europäische Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act – EAA) in deutsches Recht um. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen, Verbraucher und öffentliche Stellen?
Ziel des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Das BFSG verfolgt das Ziel, die digitale und physische Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Es soll sicherstellen, dass alltägliche Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen nutzbar sind – unabhängig von individuellen Einschränkungen. Das Gesetz richtet sich insbesondere an Wirtschaftsakteure, die künftig bestimmte Standards einhalten müssen.
Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?
Das Gesetz betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die im Alltag eine wesentliche Rolle spielen. Dazu gehören unter anderem:
- Technische Geräte wie Smartphones, Tablets, Computer und Geldautomaten
- Online-Dienste wie Webseiten, Apps und E-Commerce-Plattformen
- Bankdienstleistungen einschließlich Online-Banking und Geldautomaten
- Buchhandel – insbesondere E-Books und deren Lesegeräte
- Öffentliche Verkehrsmittel – Ticketautomaten, Fahrgastinformationen und Buchungssysteme
- Elektronische Kommunikationsdienste wie Messenger-Dienste und Notrufsysteme
Wer muss die neuen Anforderungen umsetzen?
In erster Linie sind Unternehmen betroffen, die diese Produkte oder Dienstleistungen anbieten. Insbesondere größere Unternehmen und Anbieter digitaler Lösungen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte barrierefrei gestaltet sind. Kleine Betriebe können von Ausnahmen profitieren, sofern eine Umsetzung der Maßnahmen wirtschaftlich unzumutbar wäre.
Herausforderungen und Chancen für Unternehmen
Die Umsetzung des BFSG stellt Unternehmen vor verschiedene Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) könnten aufgrund begrenzter Ressourcen Schwierigkeiten haben, die neuen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen. Daher ist es essenziell, frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zu beginnen. Dies umfasst die Schulung von Mitarbeitern, die Anpassung bestehender Produkte und Dienstleistungen sowie die Implementierung barrierefreier Technologien.
Gleichzeitig bietet das BFSG Unternehmen die Chance, neue Kundengruppen zu erschließen. Eine barrierefreie Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen erhöht nicht nur die Zufriedenheit von Menschen mit Behinderungen, sondern verbessert oft auch die Benutzerfreundlichkeit für alle Kunden. Unternehmen, die Barrierefreiheit proaktiv umsetzen, können sich als sozial verantwortlich positionieren und ihre Markenreputation stärken, was zum Unternehmenserfolg beitragen sollte.
Unterstützung und Ressourcen
Um Unternehmen bei der Umsetzung der Anforderungen zu unterstützen, bieten verschiedene Institutionen Hilfestellungen an. Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) stellen beispielsweise Checklisten, Webinare und Beratungsangebote zur Verfügung, um Unternehmen auf die neuen Regelungen vorzubereiten.
Zudem hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Informationsveranstaltungen zum BFSG organisiert, um über die gesetzlichen Anforderungen und praktische Umsetzungsmöglichkeiten zu informieren.
Konkrete Anforderungen an Unternehmen
Das Gesetz verlangt, dass betroffene Produkte und Dienstleistungen folgende Merkmale aufweisen:
- Digitale Barrierefreiheit: Websites und Apps müssen für Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen nutzbar sein (z. B. durch Screenreader-Unterstützung oder Untertitel).
- Physische Barrierefreiheit: Automaten und Terminals müssen so gestaltet sein, dass sie auch für Rollstuhlfahrer oder Menschen mit eingeschränkter Feinmotorik bedienbar sind.
- Einfache Bedienbarkeit: Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie intuitiv genutzt werden können, z. B. durch taktile Elemente oder Sprachsteuerung.
- Klare Informationen: Unternehmen müssen barrierefreie Gebrauchsanweisungen und Kundeninformationen bereitstellen.
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Unternehmen, die die Anforderungen nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen rechnen. Es drohen Bußgelder oder Abmahnungen durch Verbraucherverbände. Zudem können betroffene Personen Barrieren melden, was eine verpflichtende Prüfung nach sich ziehen kann.
Fazit: Ein Schritt in Richtung inklusive Gesellschaft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 ist ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Durch die Verpflichtung zur Barrierefreiheit wird nicht nur die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen verbessert, sondern es entstehen auch wirtschaftliche Vorteile für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiteren Publikum zugänglich machen. Es liegt nun an den Unternehmen, die Herausforderungen anzunehmen und die Chancen zu nutzen, die mit der Umsetzung des BFSG einhergehen.